Premiumlinsen*
Neben der Standard-Kunstlinse als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen stehen uns hochwertige Premiumlinsen* zur Verfügung:
Torische Linse*
Eine torische Linse kann einen stärkeren Astigmatismus (Hornhautverkrümmung) ausgleichen.
Astigmatismus bedeutet, dass die Hornhaut nicht gleichmäßig rund (wie ein Ball), sondern etwas oval (im Extremfall wie ein Rugbyball) geformt ist. Die einfallenden Lichtstrahlen werden ungleichmäßig gebrochen und verursachen ein verzerrtes oder verschobenes Bild.
Bitte beachten Sie, dass auch mit dieser speziellen torischen Linse nur in einer Entfernung (gewöhnlich in der Ferne) die Brillenfreiheit erreicht werden kann. Zum Lesen ist dann eine einfache Lesebrille erforderlich.
Bei torischen Linsenimplantaten gibt es viel mehr mögliche Korrekturwerte als bei "Standard"-Linsen. Oft werden torische Kunstlinsen daher für jeden Patienten individuell produziert und geliefert.
Das Einsetzen einer torischen Kunstlinse ins Auge verlangt besondere Vorbereitungen und zusätzliche Vermessungen. Für die Korrektur der Hornhautverkrümmung ist neben der Dioptrienzahl auch die Achse - und somit die Lage der Linse im Auge - von Bedeutung. Daher muss sichergestellt werden, dass sich die implantierte Linse im Auge nicht dreht und die einmal richtig erzielte Achslage dauerhaft erhalten bleibt.
Multifokale Linse*
Bei der klassischen Implantation der Intraokularlinse werden als Standard-Kunstlinse „Ein-Stärke-Linsen“ eingesetzt. Darunter versteht man Kunstlinsen, die Ihnen ein scharfes Bild in nur einem Entfernungsbereich liefern, in der Regel im Fernbereich.
Gegenstände oder Personen in der Nähe werden nur unscharf wahrgenommen. Um auch diesen Entfernungsbereich abzudecken, benötigen die Patienten im Anschluss an die Operation zusätzlich eine Nah- oder Gleitsichtbrille. Spezielle multifokale Linsen ermöglichen dagegen durch ein besonderes Optikdesign eine weitgehende Unabhängigkeit von der Brille.
Allerdings gibt es gewisse Einschränkungen und Gegenanzeigen für multifokale Kunstlinsen, sodass bei jedem Patienten eine intensive Erörterung* und Abklärung der individuellen Situation und Befunde* unbedingt erforderlich ist.
Bei mit * gekennzeichneten Leistungen handelt es sich um individuelle Gesundheitsleistungen, die auf Basis der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte privat abgerechnet werden.